Henning, M., Knopf, B., Bettzüge, M. O., Heimer, T., Schlomann, B. (Expertenrat für Klimafragen)

Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020

in Expertenrat für Klimafragen, 15.04.2021

Sonstige , Directorate

Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Estrat am 18. Dezember 2019 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, „zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten“. Das Klimaschutzgesetz beinhaltet die Einrichtung eines unabhängigen Expertenrates für Klimafragen. Der Expertenrat, bestehend aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen, wurde zum 1. September 2020 für fünf Jahre berufen.Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat Deutschland seine Klimaziele auf sechs verbindliche jährliche Sektorziele für die Absenkung der Treibhausgasemissionen heruntergebrochen sowie einen gesetzlichen Rahmen festgelegt, der das Erreichen dieser Ziele sicherstellen soll.Dafür ist im Gesetz ein Mechanismus mit einer genauen zeitlichen Abfolge definiert(Abbildung Z-1):Jeweils am 15. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten des Vorjahres (§ 5 Abs. 1 KSG).Diese zeitnahe Berichterstattung beruht teilweise auf vorläufigen Daten und Schätzungen, die in später folgenden Inventarberichten aktualisiert werden.Innerhalb einesMonatsnach Übersendung durch das Umweltbundesamt legt der Expertenrat für Klimafragen eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor (§12Abs.1KSG).Überschreitendie Emissionsdaten den zulässigen Wert in einem Sektor, so legt das zuständige Ministerium innerhalb von 3 Monaten nach der Bewertung durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Ziele für die folgenden Jahre sicherstellen soll(§8Abs.1KSG).