Kalkuhl, M., Kellner, M., Bergmann, T., Rütten, K.

CO2-Bepreisung zur Erreichung der Klimaneutralität im Verkehrs- und Gebäudesektor: Investitionsanreize und Verteilungswirkungen

in MCC-Arbeitspapier, 17.04.2023

Arbeitspapiere , Economic Growth and Human Development

Durch das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die Einführung eines zweiten europäischen Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrsbereich muss ab 2027 mit
signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden. Im Gegensatz zur Energiekrise 2022 können die Regierungen die nächsten Jahre nutzen, um Kompensationsprogramme zu entwerfen, die zielgenau Haushalte entlasten ohne die Anreizwirkung der CO2-Bepreisung zu schwächen. Das Klimageld - wie im Koalitionsvertrag geplant - kann ein Baustein einer umfassenden Entlastung sein. Es sollte aber stärker ausdifferenziert bzw. um Härtefall-Kompensationen ergänzt werden. So könnten Haushalte mit geringem Einkommen, fehlendem Zugang zum ÖPNV oder mit Öl-/Gasheizungen in schlecht gedämmten Gebäuden höhere Zahlungen oder gesonderte Förderungen erhalten. In dieser Kurzanalyse quantifizieren wir die mögliche Größenordnung der CO2-Bepreisung bis 2045, resultierende Preissteigerungen bei fossilen Kraft- und Heizstoffen sowie die Höhe des Klimagelds als Rückerstattung. Die hohen CO2-Preise stellen erhebliche finanzielle Anreize dar, in CO2-sparende Technologien zu investieren (E-Autos, Wärmepumpen, Isolierung). Die finanziellen Anreize durch die hohen aufsummierten CO2-Kosten wirken für Haushalte ähnlich wie Förderzuschüsse in vier- bis fünfstelliger Höhe je Haushalt. Im Gegensatz zu Förderprogrammen wirken die CO2-Preise technologieneutral und unbürokratisch. Es entfallen Antragstellung, Prüfung sowie Beachtung von Vorgaben und Auflagen zum Erhalt von Fördergeldern.