Kellner, M., Amberg,M., Bergmann, T., Roolfs, C., Kalkuhl, M.

Entlastungspakete für Energiepreisanstiege: Auswirkungen und Nachbesserungsbedarf

in MCC Arbeitspapier, 03.06.2022

Arbeitspapiere , Economic Growth and Human Development

Mit den Entlastungspaketen I und II hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen beschlossen, um den stark gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken.

Die Entlastung für private Haushalte erfolgt überwiegend durch Maßnahmen, die auf eine Erhöhung des Einkommens abzielen (wie z.B. Anhebung Steuerfreibeträge, Energiepreispauschale). Etwa ein Drittel der Entlastungswirkung für Haushalte erfolgt aus Maßnahmen, die über (indirekte) Subventionen Preise von Energie oder energieintensiven Dienstleistungen verringern (z.B. Tankrabatt, Absenkung EEG-Umlage, 9-Euro-Ticket).

Die Mehrzahl der Maßnahmen ist auf eine Entlastung einkommensschwacher Haushalte und der Mittelschicht ausgelegt. Die Entlastung für die unterste Einkommensgruppes beträgt etwa 3,5 % der gesamten privaten Konsumausgaben. Allerdings profitiert auch die reichste Einkommensgruppe von einer Entlastung in Höhe von 1,4 % der Konsumausgaben. Die größte Entlastung für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen wird durch die Energiepreispauschale und die Absenkung der EEG-Umlage erzielt.

Dennoch bleibt die Belastung in den unteren und mittleren Einkommensschichten auch nach den Entlastungsmaßnahmen hoch. Die Entlastungspakete kompensieren das hohe Energiepreisniveau nur teilweise, sodass Haushalte in den unteren und mittleren Einkommensgruppen mit mehr als 2,5% ihres Einkommens belastet werden.

Die beschlossenen Entlastungsmaßnahmen sind nicht eng am Energiebedarf der Haushalte ausgerichtet. Somit bleibt die Belastung von Haushalten mit hohem Energiebedarf (z.B. aufgrund schlechter Wärmeisolierung oder Gasheizung) weiterhin hoch, während einige Haushalte mit hoher Energieeffizienz netto entlastet werden. Ein auf dem Vorjahresverbrauch (oder der Haushaltsgröße) basierendes Energiegeld abhängig vom Heizungstyp könnte zur gezielten Entlastung verwendet werden, ohne Energiesparanreize auszuhebeln.

Die Maßnahmen sind nicht an die Entwicklung der Energiepreise gekoppelt. Steigen die Preise, insbesondere für Gas und Strom, mittelfristig über das Niveau von April 2022, reichen die bereitgestellt Mittel nicht mehr aus, um die Haushalte umfassend zu entlasten.