CO₂-Bepreisung: Besonders belastete Haushalte

Durch einen CO2-Preis werden Pendler, Besitzer von Ölheizungen und Ein-Personen-Haushalte besonders belastet. Für sie gilt es, spezifische Härtefallregelungen einzurichten.

Während die Unterschiede zwischen Stadt und Land eher gering sind, spielen die Berufspendler eine besondere Rolle. Auf dem Land sind die Pendeldistanzen im Durchschnitt um etwa 50 Prozent höher als in der Stadt. Allerdings legt gerade im Speckgürtel der Großstädte die Mehrheit der Arbeitnehmer eine Entfernung von mehr als 20 Kilometern zu ihrer Arbeitsstätte zurück: sie sind „Fernpendler“, obwohl sie in einem Ballungsraum wohnen. Durch die Rückerstattung über eine Klimadividende werden Pkw-Nutzer insgesamt jedoch nur sehr gering belastet; Haushalte ohne Pkw werden dagegen stark entlastet (siehe Tabelle).

Ein anderes Beispiel für Härtefälle sind Haushalte mit Ölheizung, weil die Preise für Heizöl bis 2030 bei einem Preis von 130 Euro/tCO2 um gut 50 Prozent steigen. Der Besitz einer Ölheizung bedeutet in der Modellrechnung eine Belastung von gut 80 Euro pro Person und Jahr  – das entspricht etwa 0,5 Prozent der Konsumausgaben in dieser Gruppe. Auch ergibt sich ein moderater Unterschied zwischen Immobilieneigentümern und Mietern, da erstere oftmals eine größere Wohnfläche bzw. ein Haus bewohnen und dadurch höhere Energieausgaben haben. Ebenso sind reichere Haushalte durch den höheren Energieverbrauch stärker belastet.

Eine letzte große Gruppe, die einer besonders hohen Belastung ausgesetzt ist, bilden die Ein-Personen-Haushalte, insbesondere wenn diese sowohl einen Pkw als auch eine Ölheizung besitzen. Diese Haushalte weisen hohe Energieausgaben pro Kopf auf. Die hohe Belastung kann daher nicht immer durch die Klimadividende kompensiert werden. Die Belastung durch einen CO2-Preis kann daher trotz Rückerstattung über 1 Prozent der Konsumausgaben ausmachen. Allerdings handelt es sich in diesem Fall auch nur um einen kleinen Teil der Bevölkerung (3 Prozent).

All diese Beispiele zeigen, dass Härtefälle in der Belastung über Stadt und Land verteilt sind und gezielte Maßnahmen nötig sind, um soziale Härten zu vermeiden. Die Anpassung der Pendlerpauschale oder Förderprogramme zur Umrüstung von Ölheizungen könnten hohe Belastungen abmildern. Auch könnte der Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung in der Steuererklärung um die Belastung durch Energiekosten erweitert werden. Wird die CO2-Bepreisung mit Maßnahmen wie der Senkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage kombiniert, ergibt sich zudem ein Kostenvorteil für Elektro- oder Hybridautos.

 

Tabelle: Merkmale von Härtefällen

Berechnung für eine aufkommensneutrale Rückerstattung durch Stromsteuersenkung sowie Klimadividende von 233 Euro pro Jahr und Person. Die dargestellten Werte beziehen sich auf einen mittleren Haushalt in der jeweils angegebenen Gruppe. Datengrundlage: EVS 2013. Berechnungen auf Grundlage von Edenhofer et al. (2019): Optionen für eine CO2-Preisreform.