MCC und PIK liefern Expertise für Klimaschutz-Sondergutachten der „Wirtschaftsweisen“

Umfangreiche Analyse für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Optionen für eine CO2-Preisreform.“ MCC-Direktor Ottmar Edenhofer präsentiert am 18. Juli im Klimakabinett.

Problembereich Verkehr: CO2-Ausstoß soll runter. | Foto: Shutterstock/Bibiphoto

12.07.2019

Das Sondergutachten, das die Bundeskanzlerin heute von den „Wirtschaftsweisen“ im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Empfang genommen hat, basiert zu einem maßgeblichen Teil auf einer umfangreichen Analyse des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).

Download der MCC-PIK-Analyse hier (3,6 MB)

Am kommenden Donnerstag wird das sogenannte Klimakabinett, mit den Spitzen von Kanzleramt und sechs Fachministerien, auf der Grundlage des Sondergutachtens über eine grundlegende Neuausrichtung der Maßnahmen zur CO2-Vermeidung diskutieren. Der MCC- und PIK-Direktor Ottmar Edenhofer und der Vorsitzende des Sachverständigenrats Christoph Schmidt werden in der Sitzung in Gegenwart der Bundeskanzlerin ihre Vorschläge als wissenschaftliche Berater präsentieren.

Die 100-seitige Analyse für den Sachverständigenrat trägt den Titel „Optionen für eine CO2-Preisreform“. Die wissenschaftliche Arbeit, die sich außer an das Klimakabinett an ein größeres Publikum von politischen Entscheidungsträgern und Multiplikatoren richtet, weist Wege, wie die Regierung die im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung festgelegten Emissionsminderungsziele für das Jahr 2030 erreichen kann. Zentraler Gedanke ist es, den CO2-Emissionen quer durch alle Sektoren der Volkswirtschaft einen angemessenen Preis zu geben und damit einen wirkungsvollen Anreiz zur Emissionsvermeidung und zu Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen. Dies kann auf sozial ausgewogene Weise geschehen, wie die Experten zeigen, etwa durch eine Pro-Kopf-Ausschüttung von Einnahmen aus der CO2-Bepreisung („Klimadividende“).

Rund die Hälfte der deutschen CO2-Emissionen hat bereits einen Preis, weil sie vom EU-Emissionshandels­system (EU-ETS) abgedeckt ist. „Um die Klimaziele bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus einhalten zu können“, formuliert Edenhofer das Fazit der Expertise, „ist es jedoch auch in den Nicht-ETS-Sektoren wie Verkehr und Wärme angezeigt, den Paradigmenwechsel weg vom Ordnungsrecht hin zum marktwirtschaftlichen Ansatz einer CO2-Bepreisung vorzunehmen. Das ist auch mit Blick auf den sozialen Frieden sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft machbar.“ Technisch lasse sich das, bei jeweils entsprechender Ausgestaltung, gleichermaßen über eine CO2-Steuer oder über einen eigenen Emissionshandel realisieren. „Beide Optionen sind prinzipiell zielführend, ein Glaubenskrieg wäre unnötig“, betont Edenhofer. „Zumal es beides Zwischenlösungen sind, denn der Konvergenzpunkt für die deutsche und europäische Klimapolitik ist die – politisch anspruchsvolle – europaweite Einbeziehung auch der Sektoren Verkehr und Wärme in das EU-ETS, ergänzt um einen Mindestpreis für Emissionsrechte.“

Insgesamt erscheine die Option der CO2-Steuer administrativ einfacher und rascher implementierbar als ein zusätzlicher Emissionshandel, heißt es in der MCC-PIK-Expertise. Entscheidender als die Wahl des Preisins­truments sei aber dessen institutionelle Ausgestaltung: bei einer CO2-Steuer insbesondere die Anpassung des Steuerpfades, bei einem ETS die Einrichtung und Anpassung eines Preiskorridors für Emissionsrechte. Außerdem sei in jedem Fall ein laufendes Monitoring durch eine unabhängige Institution erforderlich.

Die Expertise wurde verfasst von Ottmar Edenhofer, von den MCC-Arbeitsgruppenleitern Christian Flachsland und Matthias Kalkuhl, der MCC-Generalsekretärin Brigitte Knopf sowie dem PIK-Arbeitsgruppenleiter Michael Pahle. Das Autorenteam empfiehlt, die CO2-Bepreisung als Dreiklang anzulegen: Erstens muss der Konvergenzpunkt eine europaweit harmonisierte CO2-Bepreisung sein; zweitens sollte Deutschland als Zwischenschritt zügig eine nationale CO2-Preisreform umsetzen, um seine Ziele im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung zu erreichen; drittens sollte die europäische CO2-Preisreform Grundlage für erfolgreiche internationale Klimaverhandlungen werden.

Weitere Informationen:
Edenhofer, O., Flachsland, C., Kalkuhl, M., Knopf, B., Pahle, M., 2019, Optionen für eine CO2-Preisreform. MCC-PIK-Expertise für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Download auf der MCC-Website hier (4,6 MB)
Download der englischsprachigen Zusammenfassung hier (1,1 MB)
MCC-Kurzdossier „Klimaziele ab 2030: Wie sie noch erreichbar sind“